Reichstag (HRR)

Reichstag (HRR)
Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian)

Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König/Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Ständen zu einer festen Institution der Reichsverfassung.

Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Seit 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg.

Inhaltsverzeichnis

Ursprünge

Die Reichstage waren ursprünglich als eine Art Heerschau, bei der der König (bzw. der Hausmeier) seine Adeligen und deren Gefolgsleute musterte. Diese Versammlungen wurden bereits in den frühen Zeiten des Frankenreiches abgehalten und fanden jeweils im März, später im Mai (daher auch Maifeld genannt), also vor den Kriegszügen des anschließenden Sommers statt. Unter Karl dem Großen wurde im Jahr 777 erstmals ein Reichstag mitten im Sachsenland abgehalten, dem sein Rivale Widukind allerdings fern blieb [1].

Geschichte

Der Reichstag trat bis 1663 etwa 40- bis 45-mal zusammen und konnte einige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. Der Reichstag (zumindest in seiner nicht-permanenten Zeit) begann neben zeremoniellen Akten mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und endete mit der Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse des Reichstages, dem Reichsabschied. Der letzte dieser Reichsabschiede war der Jüngste Reichsabschied (recessus imperii novissimus) aus dem Jahre 1653/54. Dieser Reichstag in Regensburg hatte die Aufgabe, die bei den Friedensverhandlungen von 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges nicht behandelten Themen zu beraten.

Die Permanenz des Immerwährenden Reichstags nach 1663 wurde nie formell beschlossen, war aber in den Beschlüssen des Westfälischen Friedens angelegt, woraus sich allmählich die Permanenz des Reichstages entwickelte. Dieser Reichstag entwickelte sich aber nach Meinung heutiger Historiker niemals zu einem Parlament oder einer ständischen Volksvertretung. Statt dessen war und blieb er immer die Vertretungsinstitution der Kurfürsten, der fürstlichen und nicht-fürstlichen Reichsstände. Der Immerwährende Reichstag entwickelte sich aufgrund seiner Permanenz recht schnell zu einem reinen Gesandtenkongress, auf dem die Reichsstände nur sehr selten erschienen.

Der Reichstag existierte bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806. Die Bezeichnung Reichstag trugen nach 1866 auch das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das Parlament des Deutschen Reiches.

Zusammensetzung und Organisation

Seit 1489 umfasste der Reichstag drei Kollegien:

  1. Kurfürstenrat: Er stand unter Führung des Kurerzkanzlers, der immer der Erzbischof von Mainz war. Die Zahl der Kurfürsten betrug seit 1356 aufgrund der Bestimmungen der Goldenen Bulle 7, wurde 1648 (Westfälischer Friede) auf 8 und 1692 auf 9 erweitert. 1777 sank sie durch Vereinigung zweier Kurfürstentümer wieder auf 8. Eine durch die linksrheinischen Territorialverluste des Reichs zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte grundlegende Umgestaltung (Wegfall der 4 linksrheinischen Kurfürstentümer, Neuschaffung von 5 neuen Kurwürden) hatte wegen ihrer Kurzlebigkeit keine Auswirkung mehr.
  2. Reichsfürstenrat: Ihm gehörten die übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten an sowie Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsprälaten. Die Führung wechselte zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Erzherzog von Österreich. Um 1800 hatte das Reichsfürstenkollegium 100 Sitze, die sich auf eine geistliche (37 Mitglieder) und eine weltliche Bank (63 Mitglieder) verteilten. Neben den sogenannten Virilstimmen, die von einzelnen Reichsfürsten geführt wurden, gab es 2 geistliche und 4 weltliche sogenannte Kuriatstimmen, die sich jeweils mehrere kleine Reichsfürsten und -prälaten teilten.
  3. Städterat: Er stand unter dem Direktorium der gastgebenden Stadt des Reichstags, seit 1594 immer Regensburg, und umfasste 51 Sitze für die Reichsstädte, die sich in eine rheinische (hierin auch die Reichsstädte Nord- u. Mitteldeutschlands) und eine schwäbische Bank (auch für andere süddeutsche Reichsstädte) gliederten.

Der Reichstag durfte nur vom Kaiser einberufen werden, der aber seit der Wahlkapitulation Karls V. aus dem Jahre 1519 verpflichtet war, vor Versendung der „Ausschreiben“ genannten Einladungsschreiben die Kurfürsten um Zustimmung zu bitten. Der Kaiser hatte ebenfalls das Recht, die Tagesordnung festzulegen. Dabei hatte er aber nur einen geringen Einfluss auf die tatsächlich diskutierten Themen. Die Leitung des Reichstages hatte der Kurfürst von Mainz inne, der auch gleichzeitig den Kurfürstenrat leitete. Der Reichsfürstenrat wurde abwechselnd durch den Erzherzog von Österreich und den Erzbischof von Salzburg geleitet, die Leitung des Reichsstädterates lag jeweils in der Hand der Stadt, in der der Reichstag stattfand.

Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht formell beendet wurde, konnten seine Beschlüsse auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden. Die Beschlüsse wurden deshalb in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Prinzipalkommissar, den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, in Form eines „Kaiserlichen Commissions-Decrets“ durchgeführt.

Die Reichsabschiede und Reichsschlüsse behandelten eine große Bandbreite von Themen, bei denen es zu einem Konsens zwischen dem Kaiser und den verschieden Ständen kommen musste. So wurden Fragen des Auf- und Ausbaus der Regierung, Verwaltung, Justiz und des Militärs auf Reichsebene behandelt. Weiterhin wurden Themen behandelt wie die Erhaltung und Wiederherstellung des Landfriedens, die Regelung des friedlichen Nebeneinanders der verschiedenen christlichen Konfessionen, die Erklärung von Krieg und Frieden, die Finanzierung von Reichsinstitutionen und Reichsunternehmungen und die Gestaltung der Wirtschaft im Reich.

Die Entscheidungen wurden in einem langwierigen und komplizierten Entscheidungs- und Beratungsverfahren getroffen. Wenn durch Mehrheits- oder einstimmigen Beschluss Entscheidungen in den jeweiligen Ständeräte getroffen waren, wurden die Beratungsergebnisse ausgetauscht und versucht, dem Kaiser einen gemeinsamen Beschluss der Reichsstände vorzulegen. Wichtig waren dabei die Entscheidungen des Kurfürsten- und Reichsfürstenrates, das Votum des Reichsstädterates war meist von untergeordneter Bedeutung, wenn es überhaupt zur Kenntnis genommen wurde. Die Beratungen selbst fanden in nach den Kollegien getrennten Räumlichkeiten statt. Bei diesen Beratungen galt normalerweise im Gegensatz zum Gesamtgremium das Mehrheitsprinzip.

Auf Grund der immer schwerer werdenden Entscheidungsprozesse wurde auch versucht, die Entscheidung mittels verschiedener Ausschüsse zu erleichtern. In diese Ausschüsse wurden meist Fachleute und Gesandte der Reichsstände entsandt. Daraus entwickelte sich seit dem 16. Jahrhundert eine Elite von Fachleuten und Politikern, die besonders vertraut waren mit den auf den Reichstagen behandelten Themen und Reichsangelegenheiten und über alle Stände hinweg Ansehen genossen.

Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg bildeten sich in Folge der Glaubensspaltung im Jahre 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus Catholicorum. Diese versammelten die Reichsstände der beiden Konfessionen und berieten getrennt die Reichsangelegenheiten. Der Westfälische Frieden bestimmte nämlich, dass in Religionsangelegenheiten, aber auch auf anderen politischen Gebieten nicht mehr das Mehrheitsprinzip, sondern das Konsensprinzip gelten sollte.

Sitzordnung des Reichstages bei dessen feierlicher Eröffnung


An der Stirnseite sitzt der Kaiser bzw. dessen Prinzipalkommissar und verliest die kaiserliche Proposition, die Tagesordnung des Reichstages. Hinter dem Kaiser war die Kurfürstenbank auf der die Kurfürsten bzw. deren Gesandten Platz nahmen. An der linken Längsseite saßen die weltlichen Reichsfürsten. Deren genaue Sitzordnung war vielfach umstritten.


Die geistlichen Reichsfürsten saßen auf der rechten Längsseite des Saales. Die Vertreter der Reichsstädte verteilten sich über die 12 im Vordergrund zu sehenden Bänke. Vor den Reichsstädten war der Platz der Reichstagsschreiber.

Kupferstich von Peter Troschel, 1675

Tagungsorte von Hof- und Reichstagen

Jahr Ort Vorsitz Ereignisse
754 Quierzy Pippin der Jüngere  
777 Paderborn Karl der Große  
782 Lippspringe Karl der Große Eingliederung Sachsens
788 Ingelheim am Rhein Karl der Große Absetzung Tassilos III.
799 Paderborn Karl der Große Karl der Große trifft mit Papst Leo III. die Vereinbarung über die Kaiserkrönung
806 Diedenhofen Karl der Große Divisio Regnorum (Reichsteilungsgesetz)
817 Aachen Ludwig der Fromme Nachfolgeregelung mit Reichsteilungsplan
826 Ingelheim am Rhein Ludwig der Fromme Vorladung des Sorbenhäuptlings und Empfang fremder Gesandter
829 Worms Ludwig der Fromme  
830 Compiègne Lothar I. Schuldbekenntnis und (vorübergehende) Entmachtung Ludwigs des Frommen
831 Aachen Ludwig der Fromme Strafgericht über die Empörer des vorigen Jahres
833 Compiègne Lothar I. Verfahren gegen Ludwig den Frommen nach dessen zweiter Absetzung
835 Diedenhofen Ludwig der Fromme Absetzung Ebos von Reims
872 Forchheim Ludwig der Deutsche  
874 Forchheim Ludwig der Deutsche Erbfrage und Nachfolgeregelung
887 Tribur Karl III. 10.11. Karl III. flieht vom Reichstag nach Frankfurt als er erfährt, dass Arnulf von Kärnten auf dem Weg nach Tribur ist
889 Forchheim Arnulf von Kärnten  
892 Forchheim Arnulf von Kärnten Vorbereitung eines Feldzuges gegen die Slawen
896 Forchheim Arnulf von Kärnten  
900 Forchheim   Wahl von Ludwig dem Kind zum König
903 Forchheim Ludwig das Kind Verteilung der Besitztümer des hingerichteten Babenbergers Adalhard
907 Forchheim Ludwig das Kind Beratung über die Ungarneinfälle in Sachsen und Bayern
907 Fürth (?) Ludwig das Kind 18. März 907 Ausstellung einer Schenkungsurkunde für des Königs Mutter Oda

und 19. März 907 Bestätigung eines Gütertausches zwischen Kloster Fulda und Kloster Echternach.

911 Forchheim   Wahl Konrad I. zum König
914 Forchheim Konrad I. Beschluss über Krieg gegen Bayernherzog Arnulf
919 Fritzlar   Wahl von Heinrich I. zum König der Deutschen
926 Worms Heinrich I.  
938 Steele Otto I. der Große  
952 auf dem Lechfeld bei Augsburg Otto I. der Große siehe Reichstage zu Augsburg
961 Forchheim Otto I. der Große  
967 Ravenna Otto II.  
973 Quedlinburg    
976 Regensburg    
978 Dortmund Otto II. Beschluss des Feldzugs gg. Frankreich im Herbst d.J.
983 Verona   Wahl Ottos III.
29. Juni 984 Rohr (Thüringen) Kaiserin Theophanu Reichstag zwang Herzog Heinrich II. von Bayern zur Herausgabe Ottos III.[2]
993 Dortmund Otto III.  
1053 Tribur Heinrich III. November, Festlegung des Sohnes als Nachfolger
1066 Tribur Heinrich IV. Januar, Heinrich IV. verweist Adalbert von Bremen, auf Drängen, des Hofes
1076 Worms Heinrich IV.  
1077 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1098 Mainz Heinrich IV.  
1105 Ingelheim Heinrich IV. Erzwungene Abdankung Heinrichs IV.
1119 Tribur Heinrich V. Ein von den Fürsten für Tribur anberaumter Reichstag wird durch Heinrich auf die Maaraue nach Mainz verlegt
1122 Worms Heinrich V.  
1147 Frankfurt am Main Konrad III. Während des Reichstags erhob Heinrich der Löwe Klage und verlangte die Rückerstattung Bayerns.
1152 Dortmund/Merseburg Friedrich I. Barbarossa  
1154 Goslar    
1156 Regensburg Friedrich I. Barbarossa Erhebung der Mark Österreich zum Herzogtum mit besonderen Vorrechten
1157 Bisanz Friedrich I. Barbarossa Verlesung eines Schreibens des Papstes durch Kardinal Roland, dass die Kaiserkrone als päpstliches Beneficium bezeichnet. Empörung unter den deutschen Fürsten
1158 auf den Ronkalischen Feldern Friedrich I. Barbarossa Erstellung des Regalienkatalogs zur Wiederherstellung der kaiserlichen Rechte in Italien durch Bologneser Juristen
1165 Würzburg Friedrich I. Barbarossa Würzburger Eide des Kaisers und fast aller Fürsten, nie „Roland“ (Papst Alexander III.) anzuerkennen. Verlobung Heinrich d. Löwen mit der englischen Königstochter
1168 Bamberg Friedrich I. Barbarossa
und Heinrich VI.
 
1180 Gelnhausen Friedrich I. Barbarossa Aufteilung des Herzogtums Sachsen unter den Kölner Erzbischof, Graf Bernhard v. Anhalt und den Landgrafen v. Thüringen (s.Gelnhäuser Urkunde)
1181 Erfurt Heinrich VI. Belehnung Landgraf Hermann I. von Thüringen mit der Pfalzgrafschaft Sachsen
1184 Mainz Friedrich I. Barbarossa siehe Mainzer Hoftag von 1184
1186 Gelnhausen Friedrich I. Barbarossa Information über den Konflikt mit Urban III. und Isolation von Philipp von Heinsberg
1188 Mainz Heinrich VI.  
1195 Gelnhausen Heinrich VI. Kardinallegat Johannes von Salerno wirbt für den Kreuzzug des Kaisers
1196 Frankfurt am Main Heinrich VI.  
1234 Frankfurt am Main Heinrich (VII.) Heinrich (VII.) ruft die Ketzerrichter deutlich zur Mäßigung bei ihrem Vorgehen gegen Häretiker auf und verurteilt damit indirekt auch das Vorgehen Konrads von Marburg der kurz zuvor ermordet worden war[3]
1235 Mainz Friedrich II.  
1287 Würzburg Adolf von Nassau  
1323 Nürnberg Ludwig der Bayer Nach dem Aussterben der Askanier belehnt Ludwig der Bayer seinen Sohn Ludwig V. mit der Markgrafschaft Brandenburg.
1338 Frankfurt am Main Ludwig der Bayer Ludwig der Bayer verkündet das Mandat Licet iuris, das festhält, dass schon mit der rechtmäßigen Königswahl durch die Mehrheit der Kurfürsten ein Anspruch auf die Kaiserkrönung ohne päpstliche Approbation besteht.
1338 Koblenz Ludwig der Bayer Ludwig und Eduard von England bekräftigen ihr 1337 geschlossenes Bündnis. Ludwig ernennt Eduard zum linksrheinischen Reichsvikar und erkennt ihn als König von Frankreich an.
1356 Nürnberg Karl IV. Goldene Bulle (1. Teil)
1356 Metz Karl IV. Goldene Bulle (2. Teil)
1379 Frankfurt am Main Wenzel Beratung mit den vier rheinischen Kurfürsten bezüglich des Abendländischen Schismas und Gründung des Urbansbundes
1389 Eger (Böhmen) Wenzel von Luxemburg Landfrieden von Eger
1408 ?   Papst Pius II. ruft auf Reichstag zu Kreuzzug gegen die Türken auf. (Quellen? Zu diesem Zeitpunkt war der spätere Papst Pius II. gerade mal zarte drei(!) Jahre alt.)
1420 Breslau Sigismund von Luxemburg  
1453 Regensburg    
1454 Frankfurt am Main    
1469 Regensburg    
1470 Nürnberg    
1471 Regensburg    
1486 Frankfurt am Main    
1487 Nürnberg Friedrich III.  
1488 Esslingen am Neckar Friedrich III. 14. Februar 1488 Verkündung des Schwäbischen Bundes
1491 Nürnberg Maximilian I. 6. Juli 1491 Bestätigung des Löwlerbundes
1495 Worms Maximilian I. siehe Reichstag zu Worms (1495); Ewiger Landfriede; Reichskammergericht; Gemeiner Pfennig
In der Folge: Schwabenkrieg
1496/97 Lindau (Bodensee)    
1497/98 Freiburg    
1500 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1505 Köln   Schiedsspruch im Landshuter Erbfolgekrieg
1507 Konstanz    
1512 Trier/Köln   10 Reichskreise
1518 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1521 Worms Karl V. siehe Reichstag zu Worms (1521); Befragung Martin Luthers, Wormser Edikt
1522 Nürnberg I    
1522/23 Nürnberg II    
1524 Nürnberg III    
1525 Augsburg    
1526 Speyer I   siehe Reichstage zu Speyer
1529 Speyer II   siehe Reichstage zu Speyer
1530 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1532 Regensburg König Ferdinand I. Constitutio Criminalis Carolina
1541 Regensburg    
1542 Speyer   siehe Reichstage zu Speyer
1542 Nürnberg    
1543 Nürnberg    
1544 Speyer   siehe Reichstage zu Speyer
1545 Worms    
1546 Regensburg   Karl V. lernt während des Reichstages Barbara Blomberg kennen, gemeinsames Kind Don Juan D'Austria, welcher 1571 die Seeschlacht von Lepanto gegen die Türken gewinnt
1547/48 Augsburg   Augsburger Interim
1550/51 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1555 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1557 Regensburg    
1559 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1566 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1567 Regensburg    
1570 Speyer   siehe Reichstage zu Speyer
1576 Regensburg    
1582 Augsburg   siehe Reichstage zu Augsburg
1594 Regensburg   erneuter Beschluss zur Reichstürkenhilfe
1597/98 Regensburg    
1603 Regensburg    
1608 Regensburg    
1613 Regensburg    
1640/41 Regensburg   Erwerb der Reichsstandschaft bedurfte seitdem der Zustimmung des Reichstages, der Kaiser konnte über das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag nicht mehr alleine bestimmen
1653/54 Regensburg Ferdinand III. Jüngster Reichsabschied
1663–1806 im Reichssaal des Regensburger Rathauses
als Immerwährender Reichstag
  Pausen: während der Pest 1713 Reichstag in Augsburg, später noch einmal kurz in Frankfurt

Literatur

  • Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Stuttgart 2005. ISBN 3-15-017045-1. (Sehr informativer Kurzüberblick über das Reich und seine Institutionen)
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003. ISBN 3-534-15118-6
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit (Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003. ISBN 3-486-56729-2. (Enzyklopädischer Teil und zusätzlich ausführlicher Überblick über die aktuelle Forschung)
  • Heinz Angermeier: Das alte Reich in der deutschen Geschichte. Studien über Kontinuitäten und Zäsuren. München 1998, ISBN 3-486-55897-8

Einzelnachweise

  1. *Reinhard Schmoeckel: Bevor es Deutschland gab, Gustav Lübbe Verlag, 2004. ISBN 3404641884
  2. Höfer, Manfred: Die Kaiser und Könige der Deutschen, Bechtle Verlag München und Esslingen, 6. Auflage Januar 2003 (Sonderausgabe) ISBN 3-7628-0524-5
  3. Bestimmungen des Frankfurter Hoftages zur Inquisition

Weblinks


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