Rheinkreis

Rheinkreis
Wappen mit dem Pfälzer Löwen
Das Gebiet der Pfalz als bayerischer Kreis
Speyer um 1900 zur bayerischen Zeit
Hambacher Schloss, Schauplatz des Hambacher Festes

Als Rheinkreis wurden im 19. Jahrhundert diejenigen Gebiete links des Rheins bezeichnet, die vor der Französischen Revolution zur Kurpfalz gehört hatten und, nach dem Sieg der verbündeten Mächte über Napoleon, beim Wiener Kongress von 1815 dem Königreich Bayern zugesprochen wurden.[1] 1837 wurde der Rheinkreis in Pfalz umbenannt.[2]

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Der Rheinkreis deckte sich weitgehend mit der heutigen Region Pfalz, die westlich des Rheins im Süden des Bundeslandes Rheinland-Pfalz liegt, enthielt jedoch zusätzlich noch die Landkreise Homburg und St. Ingbert. Diese wurden nach dem Ende des Ersten Weltkrieges dem Saargebiet eingegliedert und später zum Saarpfalz-Kreis zusammengelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten kleinere Gebietsabtretungen der Pfalz an das Saarland, vor allem im Raum Sankt Wendel. Im Rahmen der Gebietsreform 1969 wurde innerhalb von Rheinland-Pfalz das amtlich als Pfalz bezeichnete Gebiet an seiner Nordgrenze etwas verändert. Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz existieren auch heute noch im Wesentlichen in den historischen Grenzen des Rheinkreises.

Geschichte

Zwischen der Kurpfalz und Bayern hatten jahrhundertelang dynastische Verbindungen über die Wittelsbacher bestanden. Deshalb lag es nahe, dass Bayern beim Wiener Kongress für territoriale Verluste in Österreich mit der aus dem französischen Staatsverband wieder herausgelösten Pfalz abgefunden wurde. Dort wurde unter dem Namen „Rheinkreis“ 1816 die Verwaltungsstruktur des Königreiches Bayern eingeführt und Speyer als Hauptstadt eingerichtet, allerdings wurde die frühere französische Untergliederung der Verwaltung teilweise beibehalten. Zum ersten Regierungspräsidenten bestimmte König Max Joseph den Hofrat Franz Xaver von Zwack, auf dessen Namen der „Zwockel“ als pfälzische Bezeichnung für die bayerischen Beamten zurückgeht.

Insbesondere blieben die Kantone bestehen als Bezirke der unteren Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die zunächst als Friedens-, 1854–1879 als Land- und seitdem (bis heute) als Amtsgerichtsbezirke bezeichnet wurden.[2] 1852 wurden in diesen Gerichtsbezirken als Selbstverwaltungsbehörden sogenannte Distriktsgemeinden eingerichtet, die 1919 durch eine Selbstverwaltung der gesamten Bezirksämter (s. u.) ersetzt wurden.[3]

Auf nächsthöherer Ebene bestanden zunächst noch die vier Arrondissements Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken des vorherigen Départements du Mont-Tonnerre. 1818 erfolgte durch Zusammenfassung jeweils mehrerer Kantone die Gliederung in zwölf Verwaltungsbezirke. Diese wurden „Landkommissariate“ genannt, 1862 in „Bezirksämter“ und 1939 in „Landkreise“ umbenannt (nachdem im Gegenzug die Bezeichnung der bayerischen Regierungsbezirke als „Kreise“ aufgegeben worden war).[4]

1832 kam es auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Haardt zu einer großen Freiheitskundgebung, die als Hambacher Fest in die Geschichte eingegangen ist. Zum 29. November 1837 wurde der Rheinkreis durch die bayerische Verwaltung in „Pfalz“ umbenannt.[5]
Dieser Name hatte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Bestand. Die in Bayerns Hauptstadt München studierenden Pfälzer schlossen sich 1866 zur „Fröhlich Pfalz“ zusammen.

Nach dem Ersten Weltkrieg war die Pfalz vom Dezember 1918 bis Juni 1930 durch französische Truppen besetzt. Der Regierungspräsident Friedrich von Chlingensperg auf Berg verhinderte die Ausrufung einer neutralen und selbständigen (vom politischen Katholizismus dominierten) linksrheinischen Republik. 1920 wurden die Bezirksämter Homburg und St. Ingbert abgetrennt und in das Saargebiet, heute Saarland, eingegliedert. Wie schon 1910 die Stadt Landau wurden 1920 weitere sieben Städte aus den Bezirksämtern herausgelöst und zu kreisunmittelbaren Städten erklärt[6], die heute alle noch den Status einer kreisfreien Stadt besitzen. Der pfälzische Gutsbesitzer Franz Josef Heinz, genannt Heinz-Orbis, rief am 6. November 1923 vergeblich eine autonome Pfalz aus.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 gehörte die Pfalz zur Französischen Besatzungszone. 1946 kam sie als Regierungsbezirk Pfalz zum Land Rheinland-Pfalz; Sitz der Bezirksregierung war Neustadt an der Weinstraße. Am 22. April 1956 scheiterte ein Volksbegehren zur Rückgliederung des Gebietes an Bayern, weil statt der nötigen 10 % nur 7,6 % Zustimmung erreicht wurde. 1968 erfolgte die Zusammenlegung der Pfalz mit Rheinhessen zum Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz; die Bezirksregierung behielt ihren Sitz in Neustadt bis zum Jahr 2000, als die rheinland-pfälzische Verwaltung neu strukturiert wurde.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Adam Sahrmann: Pfalz oder Salzburg? Geschichte des territorialen Ausgleichs zwischen Bayern und Österreich von 1813–1819. München und Berlin 1921
  2. a b Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 38.
  3. Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 96
  4. Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 43, 97, 98
  5. Historisch-geographisches Informationssystem HGIS Germany (1820-1914)
  6. Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 90

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