Landtag Schleswig-Holstein

Landtag Schleswig-Holstein
Landtag Schleswig-Holstein
Logo Parlamentsgebäude
Logo Landeshaus Kiel
Basisdaten
Sitz: Landeshaus Kiel in Kiel
Legislaturperiode: 5 Jahre
Erste Sitzung: 1947
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: Landtagswahl am
27. September 2009
Vorsitz: Torsten Geerdts (CDU)
Sitzverteilung: CDU 34
SPD 25
FDP 14
Grüne 12
Die Linke 6
SSW 4
Website
landtag.ltsh.de

Der Landtag Schleswig-Holstein ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt damit im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle der Legislative ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 10 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt; er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Peter Harry Carstensen) des Landes Schleswig-Holstein, und ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Zusammensetzung und Ausschüsse

Der Landtag setzt sich seit der Landtagswahl Schleswig-Holstein 2009 aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (34 Sitze), SPD (25 Sitze), FDP (14 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (12 Sitze), die Linke (6 Sitze) und SSW (4 Sitze). Landtagspräsident ist der CDU-Abgeordnete Torsten Geerdts. Der Landtag hat derzeit folgende parlamentarische Ausschüsse: Innen- und Recht, Finanzen, Bildung, Umwelt und Agrar, Wirtschaft, Soziales, Petition und Europa.

Sitzverteilung im Landtag

Wahlrecht

Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und Fünf-Prozent-Hürde, ähnlich dem der Bundestagswahl, gewählt. Bis 2009 zogen 40 Kandidaten über ein Direktmandat ein, weitere 29 (plus eventuelle Ausgleichsmandate) wurden über eine Landesliste gewählt. Durch eine Wahlrechtsänderung 2011 wurde die Zahl der Direktmandate auf 35 gesenkt.

Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit (neben der friesischen) im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.

Gebäude

Sitz des Landtages ist seit 1950 das Landeshaus Kiel. Es handelt sich dabei um das 1888 erbaute Gebäude der ehemaligen kaiserlichen Marineakademie. Es wurde mehrfach renoviert und umgebaut, im April 2003 wurde ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf der Hannoverschen Architekten Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertig gestellt. Bis 1950 tagte der Landtag außer in Kiel auch in Lübeck, Flensburg und Eckernförde.

Besonderheiten

Zweimal (1979, 2009) konnten die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen (aber weniger Landtagssitze) auf sich vereinen als die Regierungspartei(en).[1]

Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtages wurde von mehreren Oppositionsparteien gerichtlich angefochten, da die vorgenommene Beschränkung der Ausgleichsmandate nach ihrer Meinung der Landesverfassung widerspreche.[2] Am 30. August 2010 erklärte daraufhin das Landesverfassungsgericht das Wahlrecht für nicht mit der Landesverfassung vereinbar, allerdings aus anderem Grund (die starke Vergrößerung des Landtages durch die vergebenen Überhangs- und auf Ausgleichsmandate verstößt gegen die in der Landesverfassung festgelegte Landtagsgröße von 69 Abgeordneten). Das Wahlrecht musste daher bis Mai 2011 geändert werden, und der Landtag muss bis spätestens 30. September 2012 nach diesem neuen Wahlrecht neu gewählt werden.[3]

Landtagspräsidenten

Abgeordnete


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